Geschäftsbedingungen
AGB’s zum Downloaden im PDF-Format
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der MesTec AG
(nachfolgend MesTec genannt)
1. Geltungsbereich
Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen
Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen
abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Die
Gültigkeit des Vertrages wird durch die Nichtigkeit einzelner dieser
Bestimmungen nicht berührt, soweit diese nicht einen wesentlichen
Vertragsbestandteil darstellen.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager Balzers. Die genannten Preise
erlangen erst nach Abgang einer Auftragsbestätigung durch MesTec
Verbindlichkeit.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle unsere Preise gelten ab Lager Balzers, zuzüglich Versandkosten und
MwSt. Preisänderungen durch Lieferanten der MesTec bleiben in jedem Falle
vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. - Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nicht anders vermerkt, sofort
rein netto zur Zahlung fällig. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält
sich MesTec das Recht vor, die Ware auf Kosten des Erwerbers im
Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sämtliche von MesTec
gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
MesTec. - Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns
das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren von dem Käufer die
ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen
Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufrieden stellt, haben
wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu
machen.
4. Lieferung
- Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung,
verpflichtet sich die MesTec zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der
Leistung. Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der
Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, MesTec mit 25% des
vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im
Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach
dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu.
Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen. - Das Transportrisiko trägt der Käufer, selbst wenn MesTec auf Wunsch des
Käufers in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Transportversicherung
abschliesst. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung während des
Transportes müssen vom Käufer gegenüber dem Transporteur oder allenfalls
gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden. - Die von MesTec angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich; MesTec behält
sich die Änderung der Lieferfristen in angemessener Weise sowie Teillieferung
vor. - Jede Lieferung ist vom Käufer sofort nach Empfang zu kontrollieren; über
festgestellte Mängel ist MesTec binnen 5 Tagen zu informieren. Stillschweigen
des Käufers bedeutet Annahme der Lieferung. - Sonderbauten und Spezialanfertigungen können nach Abgang einer
Auftragsbestätigung von MesTec nicht mehr annulliert werden.
5. Garantie
- Wenn nicht anders vereinbart, gelten auf alle MesTec Produkte eine Garantie
von 12 Monaten ab Ablieferdatum, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen
und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Wenn nicht anders vereinbart,
werden Garantieleistungen ausschliesslich am Domizil der MesTec erbracht. Von
der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Lampen,
Toner etc. Für von Dritten hergestellte Produkte, die MesTec ausliefert,
beschränkt sich die Garantieverpflichtung von MesTec darauf, dem Kunden eine
allfällige vom Hersteller gewährte Garantie zugute kommen zu lassen. - Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder ein
kompletter PC zur Reparatur an MesTec übergeben, so trägt der Kunde in jedem
Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor
der Übergabe der Sache. MesTec kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar
gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim
Reparatureingang generell formatiert. - Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
- der Artikel in der
Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
- eine
ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt. - Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann MesTec ihre
Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
- durch Nachbesserung der
gelieferten Ware
- durch Ersatz der mangelhaften Ware
- durch einen dem
Minderwert entsprechenden Preisnachlass
Wandlung und Minderung seitens des
Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen. - Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit dem Ablauf der
Garantiefrist. - Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefalle wird wegbedungen.
6. Zahlungsverzug
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich MesTec das Recht vor,
zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen.
MesTec belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 8% p.a.
Verzugszins. - Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behalten wir uns das Recht
vor, den Betrag um 15% zu erhöhen, mit einem Minimum von CHF
45.–. - Der Kunde kann MesTec nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger
Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen
entgegenhalten.
7. Haftung
Weitergehende Rechtsansprüche als die in der Ziffer 5 genannt gibt es nicht.
Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine
Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die
sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von MesTec
gelieferten Waren ergeben.
8. Wiederausfuhr
Die Wiederausfuhr der gelieferten Artikel ist nur mit Einwilligung der
Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Bundesamtes für Aussenwirtschaft
gestattet.
9. Beanstandungen
Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 10 Tagen
seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei MesTec
beanstandet.
10. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit
der MesTec ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.
01.01.2009 Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen / MesTec AG,
Palduinstrasse 1, 9496 Balzers
