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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der MesTec AG

(nachfolgend MesTec genannt)

1. Geltungsbereich

Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen
Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen
abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Die
Gültigkeit des Vertrages wird durch die Nichtigkeit einzelner dieser
Bestimmungen nicht berührt, soweit diese nicht einen wesentlichen
Vertragsbestandteil darstellen.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager Balzers. Die genannten Preise
erlangen erst nach Abgang einer Auftragsbestätigung durch MesTec
Verbindlichkeit.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
  1. Alle unsere Preise gelten ab Lager Balzers, zuzüglich Versandkosten und
    MwSt. Preisänderungen durch Lieferanten der MesTec bleiben in jedem Falle
    vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.
  2. Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nicht anders vermerkt, sofort
    rein netto zur Zahlung fällig. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält
    sich MesTec das Recht vor, die Ware auf Kosten des Erwerbers im
    Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sämtliche von MesTec
    gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
    MesTec.
  3. Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns
    das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren von dem Käufer die
    ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen
    Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufrieden stellt, haben
    wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu
    machen.
4. Lieferung
  1. Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung,
    verpflichtet sich die MesTec zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der
    Leistung. Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der
    Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, MesTec mit 25% des
    vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im
    Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach
    dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu.
    Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
  2. Das Transportrisiko trägt der Käufer, selbst wenn MesTec auf Wunsch des
    Käufers in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Transportversicherung
    abschliesst. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung während des
    Transportes müssen vom Käufer gegenüber dem Transporteur oder allenfalls
    gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden.
  3. Die von MesTec angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich; MesTec behält
    sich die Änderung der Lieferfristen in angemessener Weise sowie Teillieferung
    vor.
  4. Jede Lieferung ist vom Käufer sofort nach Empfang zu kontrollieren; über
    festgestellte Mängel ist MesTec binnen 5 Tagen zu informieren. Stillschweigen
    des Käufers bedeutet Annahme der Lieferung.
  5. Sonderbauten und Spezialanfertigungen können nach Abgang einer
    Auftragsbestätigung von MesTec nicht mehr annulliert werden.
5. Garantie
  1. Wenn nicht anders vereinbart, gelten auf alle MesTec Produkte eine Garantie
    von 12 Monaten ab Ablieferdatum, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen
    und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Wenn nicht anders vereinbart,
    werden Garantieleistungen ausschliesslich am Domizil der MesTec erbracht. Von
    der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Lampen,
    Toner etc. Für von Dritten hergestellte Produkte, die MesTec ausliefert,
    beschränkt sich die Garantieverpflichtung von MesTec darauf, dem Kunden eine
    allfällige vom Hersteller gewährte Garantie zugute kommen zu lassen.
  2. Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder ein
    kompletter PC zur Reparatur an MesTec übergeben, so trägt der Kunde in jedem
    Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor
    der Übergabe der Sache. MesTec kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar
    gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim
    Reparatureingang generell formatiert.
  3. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
    - der Artikel in der
    Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
    - eine
    ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.
  4. Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann MesTec ihre
    Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
    - durch Nachbesserung der
    gelieferten Ware
    - durch Ersatz der mangelhaften Ware
    - durch einen dem
    Minderwert entsprechenden Preisnachlass
    Wandlung und Minderung seitens des
    Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  5. Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit dem Ablauf der
    Garantiefrist.
  6. Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefalle wird wegbedungen.
6. Zahlungsverzug
  1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich MesTec das Recht vor,
    zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen.
    MesTec belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 8% p.a.
    Verzugszins.
  2. Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behalten wir uns das Recht
    vor, den Betrag um 15% zu erhöhen, mit einem Minimum von CHF
    45.–.
  3. Der Kunde kann MesTec nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger
    Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen
    entgegenhalten.
7. Haftung

Weitergehende Rechtsansprüche als die in der Ziffer 5 genannt gibt es nicht.
Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine
Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die
sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von MesTec
gelieferten Waren ergeben.

8. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr der gelieferten Artikel ist nur mit Einwilligung der
Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Bundesamtes für Aussenwirtschaft
gestattet.

9. Beanstandungen

Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 10 Tagen
seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei MesTec
beanstandet.

10. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit
der MesTec ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.
 
01.01.2009 Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen / MesTec AG,
Palduinstrasse 1, 9496 Balzers